Die Bundesrepublik Deutschland hat, aufgrund eines Bundestagsbeschlusses, zur Errichtung eines Einheits- und Freiheitsdenkmals in Berlin einen Gestaltungswettbewerb ausgelobt.
Es wurden 532 Arbeiten eingereicht.
Am 28.04.09 tagte eine 19-köpfige Jury zur Entscheidungsfindung. Die Jurysitzung wurde abgebrochen: Auszug aus der Pressemitteilung des BKM: „die Wettbewerbsjury (…) hat heute nach Sichtung aller eingereichten Arbeiten einstimmig entschieden, dass mit Blick auf die hohen Anforderungen an dieses einzigartige Denkmal an einem historischen Ort die für die zweite Stufe des Wettbewerbs notwendige Anzahl von 20 geeigneten Entwürfen nicht zu erreichen war. Die Jury hat den Auslobern empfohlen, das entsprechend eines Beschlusses des Deutschen Bundestages gewählte offene Verfahren, das die Möglichkeit für eine breite Beteiligung gewährleisten sollte, nicht weiterzuführen.“
Im zweiten Wertungsrundgang wurden alle, in diesem Rundgang verbliebenen 128 Wettbewerbsteilnehmer, ausgeschieden. Mit einem Stimmenverhältnis von 9:10 schied auch der Beitrag von [sic!], neben drei weiteren mit dem gleichen Stimmenverhältnis, ganz knapp aus dem Verfahren.
Somit liegt der Entwurf von [sic!] mit drei anderen an Platz eins der Bewertung.
Es wird nun angestrebt im Rahmen eines neuen Einladungswettbewerbs, „…der sich gezielt an renommierte und erfahrene Künstler und Künstlerinnen…“ (Pressemitteilung BKM) richtet, eine Entscheidung herbeizuführen.
„…Darüber hinaus sollen einzelne Ideen aus der ersten Wettbewerbsstufe in den neuen Wettbewerb einbezogen werden…“ (Pressemitteilung BKM)